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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Allgemeines
    Allen Lieferungen und Leistungen der Firma FACH-PAK aufgrund von Onlinebestellungen über das Internet oder andere Bestellungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von der Geschäftsleitung oder einem schriftlich Bevollmächtigten, sowie der Schriftform; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
    Da sich unser Angebot ausschließlich an Unternehmer wendet, wird ausdrücklich kein vertragliches oder gesetzliches Widerrufsrecht gewährt, ebenso gewähren wir keine Möglichkeit zur Rücklieferung erhaltener Waren, wie sie Privatkunden nach dem Fernabsatzgesetz zustehen würde.
  2. Lieferbedingungen
    Sofern nicht gesondert vereinbart, sind in Auftragsbestätigungen angegebene Liefertermine nicht fristbindend. Die FACH-PAK wird nach Möglichkeit angegebene Lieferzeiten pünktlich einhalten. Wird der Lieferzeitpunkt überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist von mindestens sechs Wochen zu setzen. Liefert die FACH-PAK nicht innerhalb der Nachfrist, so kann der Kunde durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Die FACH-PAK kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ihr die Leistung aus Gründen unmöglich wird, die sie nicht zu vertreten hat, insbesondere in den Fällen der höheren Gewalt, wie z.B. Krieg, Streik oder weil sie ohne es vertreten zu müssen selbst nicht beliefert wird. Der Kunde wird unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert und von ihm bereits erfolgte Leistungen werden unverzüglich zurückerstattet.
    Der Anspruch auf eine frachtfreie Lieferung ab einem Warenwert von 250 Euro netto gilt nur für Erstzustelllungen. Wird der Empfänger beim ersten Zustellversuch nicht angetroffen, hat er auch bei Bestellungen von über 250 Euro netto die dadurch entstehenden Kosten wie beispielsweise Mehrkosten für Zweit- und Folgezustellungen oder Einlagerungskosten selbst zu tragen.
  3. Gefahrübergang
    Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist und das Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn die FACH-PAK die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des Kunden an die FACH-PAK trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei der FACH-PAK.
  4. Zahlungsbedingungen
    Rechnungen von der FACH-PAK sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Etwaige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die FACH-PAK ist berechtigt, ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten. Kommt der Besteller mit seiner Zahlung in Verzug, so werden alle anderen Forderungen sofort zur Zahlung fällig, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf.
  5. Gewährleistung
    Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Nach Fristablauf ist die Gewährleistung für offensichtliche Mängel ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist durch die FACH-PAK beträgt für neu hergestellte Ware ein Jahr ab Ablieferung, bei gebrauchten Sachen übernimmt die FACH-PAK gegenüber Kunden die nicht Verbraucher sind, keine Gewährleistung. Diese Beschränkungen gelten nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde. Bei berechtigten Beanstandungen wird die FACH-PAK Fehlmengen nachliefern und im übrigen nach ihrer Wahl die Ware nachbessern oder neu liefern. Die Gewährleistung für Mängel bei Geräten ist auf Nachbesserung beschränkt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Käufer das Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung zu.
  6. Haftung
    Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der FACH-PAK auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragtypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.
    Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Diese Beschränkungen gelten nicht bei uns zurechnbaren Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers.
  7. Eigentumsvorbehalt
    Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der FACH-PAK aufgrund des Vertrages zustehenden Forderungen im Eigentum der FACH-PAK. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die FACH-PAK gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt. Der Kunde ist verpflichtet, die FACH-PAK alle im Rahmen einer Rechteverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
  8. Datenverarbeitung
    Die FACH-PAK ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.
  9. Salvatorische Klausel
    Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
  10. Sonstiges
    Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verträge ist der Sitz der Firma FACH-PAK wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervemögens ist. Die FACH-PAK ist jedoch berechtigt, beim Gerichtsstand des Vertragpartners zu klagen. Es gilt das Recht der Republik Polen.
    Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.